Rheinischer Merkur Nr. 16
21.04.2005
MERKUR SPEZIAL: BENEDIKT XVI. - DER DEUTSCHE PAPST
STAAT UND RELIGION / Aus der Münchner Debatte zwischen Joseph Kardinal Ratzinger und Jürgen Habermas
Kontrolle für die Vernunft
Die Macht der Welt braucht sittliche Kontrolle. Wie aber wird ein solches Ethos erzeugt? Der Kurienkardinal über die Bedeutung des Glaubens.
Ethisches Bewusstsein, meinte Kardinal Ratzinger in der Debatte mit Jürgen Habermas, die im Januar letzten Jahres in der Münchner Katholischen Akademie stattfand, komme nicht als Produkt wissenschaftlicher Debatten zustande. Vielmehr sei wachsende wissenschaftliche Erkenntnis wesentlich am Zerbrechen alter moralischer Gewissheiten beteiligt. Insofern gebe es nun doch eine Verantwortung der Wissenschaft um den Menschen als Menschen sowie der Philosophie, „das nicht wissenschaftliche Element aus den wissenschaftlichen Ergebnissen auszuscheiden und so einen Blick auf das Ganze des Menschseins offen zu halten, von dem sich in der Wissenschaft immer nur Teilaspekte zeigen können“.
Konkret sei es die Aufgabe der Politik, Macht unter das Maß des Rechtes zu stellen, „weil nur so Willkür gebannt und Freiheit als geteilte Freiheit gelebt werden kann. Die rechtlose Freiheit ist Anarchie und darum freiheitszerstörend“, meinte Ratzinger.
Wie aber entsteht „gerechtes“ Recht? Da es Einstimmigkeit unter Menschen schwerlich gebe, sei der demokratische Willensbildungsprozess als unerlässliches Instrument zum einen auf die Delegation und zum anderen auf die Mehrheitsentscheidung angewiesen. „Mehrheiten aber können blind sein oder ungerecht.“
So lasse das Mehrheitsprinzip immer noch die Frage übrig, „ob es nicht das gibt, was nie Recht werden kann, also etwas, das immer in sich Unrecht bleibt. Oder umgekehrt: dass es etwas gibt, das seinem Wesen nach immer Recht ist und als solches akzeptiert werden muss.“ Deshalb blieben normative Elemente dem Mehrheitsspiel entzogen.
Im Verhältnis von Macht und Recht habe es in den letzten Jahrzehnten zwei große Herausforderungen gegeben. Die eine in der Periode nach dem Zweiten Weltkrieg in dem allgemeinen Erschrecken über die Macht zur Zerstörung durch die Atombombe und daraus folgend die Frage, welche politischen Mechanismen diese Gefahr bannen und wie angesichts solcher Entwicklungen ethische Kräfte wirksam gemacht werden können. Als „rettende Kraft“ hätten sich die gegenseitige Begrenzung von Macht und die Furcht ums eigene Überleben erwiesen.
Die zweite Herausforderung sei die Furcht vor dem allgegenwärtigen Terror. Dabei sei erschreckend: Das terroristische Verhalten komme moralisch begründet daher. Daher entstehe die Frage: Wenn Terrorismus auch durch religiösen Fanatismus gespeist wird, ist dann Religion noch eine heilende und rettende Kraft, und nicht vielmehr eine archaische und gefährliche Macht, die falsche Universalismen aufbaut und dadurch zu Intoleranz und Terror verleitet? Muss dann nicht Religion unter die Kuratel der Vernunft gestellt und sorgsam eingegrenzt werden? Dabei erhebe sich dann freilich die Frage: Wer kann das?
Ratzinger betonte aber auch die gegensätzliche Entwicklung: die Entgleisung der Vernunft. „Der Mensch kann den Menschen machen. Er ist nicht mehr Geschenk der Natur oder Geschöpf Gottes – er wird zum Produkt. Das verändert sein Verhältnis zu sich selbst“, sagte Ratzinger. Müsse also „nicht umgekehrt die Vernunft unter Aufsicht gestellt werden, aber durch wen oder was? Oder sollten sich Religion und Vernunft gegenseitig begrenzen und je in ihre Schranken weisen?“, fragte Ratzinger.
In der Geschichte seien die Brüche offenkundig, die durch den Austritt aus dem christlichen Glaubens- und Rechtsgefüge entstanden seien. Zum einen habe die Entdeckung Amerikas den Vorstoß zu Völkern gebracht, mit denen es keine Rechtsgemeinsamkeit im Rahmen des europäischen christlichen Glaubens- und Rechtsgefüges gab. Da solche Völker nicht rechtlos sein konnten, musste die Frage nach einem Recht, das alle Rechtssysteme überschreitet, aufkommen.
Der zweite Bruch habe innerhalb der christlichen Glaubensgemeinschaften stattgefunden. Zwar gelte in der katholischen Kirche das Naturrecht als die Denkfigur, mit der sie in der säkularen Gesellschaft an das Gemeinsame appelliert und Verständigung sucht über ethische Prinzipien des Rechts. Aber: „Dieses Instrument des Naturrechts ist stumpf geworden“, es setzte voraus, dass die Natur selbst vernünftig ist. Diese Sicht der Natur sei mit dem Sieg der Evolutionstheorie zu Bruch gegangen.
Als letztes Element des Naturrechts seien die Menschenrechte geblieben. Womöglich müsse man sie ergänzen um eine Lehre von den Pflichten und eine von den Grenzen des Menschen. Die Frage „Gibt es eine Vernunft der Natur?“ müsse jedenfalls interkulturell betrachtet werden zwischen den christlichen, den islamischen, den indischen und chinesischen Traditionen.
Allerdings trügen alle kulturellen Räume tief greifende innere Spaltungen in sich selbst. Im Westen sei das offenkundig: Selbst wenn die säkulare Kultur einer strengen Rationalität dominant ist, so sei doch das christliche Verständnis weithin eine wirksame Kraft. Beide Pole stünden in unterschiedlicher Nähe und Spannung, Lernbereitschaft oder Abweisung zueinander.
„Was folgt aus alledem?“, fragte Ratzinger. Zunächst gelte es, die faktische Nichtuniversalität der beiden großen Kulturen des Westens – des christlichen Glaubens und der säkularen Rationalität – festzuhalten. Also müsse die Frage erlaubt sein: Ist aus religionssoziologischer Sicht die europäische Säkularisierung ein Sonderweg, der korrigiert werden muss? „Tatsache ist, dass unsere säkulare Rationalität, so sehr sie unserer Rationalität einleuchtet, nicht jeder Ratio einsichtig ist“, sondern auf Grenzen stoße. „Die Evidenz der Ratio ist an kulturelle Kontexte gebunden und sie muss anerkennen, dass sie als solche nicht in der ganzen Menschheit nachvollziehbar und daher nicht überall operativ wirksam sein kann. Die rationale, ethische oder religiöse Weltformel, auf die alle sich einigen, gibt es nicht, jedenfalls ist sie gegenwärtig unerreichbar“, sagte Joseph Kardinal Ratzinger, deshalb bleibe die Idee eines Weltethos auch eine Abstraktion.
Was also sei zu tun? In den säkularen Konsequenzen der Gewichtung des Rechtssystems folge er Habermas. Darüber hinaus formulierte er zwei „Grundregeln“:
Zwar gebe es zweifellos Pathologien, also krankhafte Veränderungen der Religionen. Aber es gebe auch bedrohliche Pathologien der Vernunft, etwa Erscheinungsformen der Gentechnik. Sie seien gefährlicher. Deshalb müsse die Vernunft an ihre Grenzen gemahnt werden, sie müsse Hörbereitschaft gegenüber den größeren Überlieferungen der Menschheit zeigen. Es gehe dabei nicht um die Rückkehr zum Glauben, sondern um die Korrektur der Verblendung, man könne auf die Grundlagen des Glaubens verzichten, weil er der Vorstellung von humanistischer Rationalität widerspricht. „Es geht um notwendige Korrelationalität von Vernunft und Glaube, die zu gegenseitiger Heilung und Reinigung berufen sind und die sich gegenseitig brauchen und das gegenseitig anerkennen müssen.“
Diese Grundregel müsse dann im interkulturellen Kontext präzisiert werden. Ohne Zweifel seien christlicher Glaube und westliche säkulare Relationalität dominierend. Aber alle anderen Kulturen müssten einbezogen werden. Es gelte, eine „polyfone Korrelationalität“ auch mit diesen Kulturen herzustellen, in der sie sich selbst der wesentlichen Komplementarität von Vernunft und Glaube stellen. „So könnte ein universaler Prozess der Reinigung erwachsen, in dem es letztlich eine von allen Menschen irgendwie gewusste Gegenwart wesentlicher Werte und Normen gibt“, hoffte Ratzinger. Diese könnten so zu neuer Leuchtkraft finden, sodass es wieder zu einer wirksamen Kraft innerhalb der Menschheit kommen könnte, „die deutlich macht, was die Welt zusammenhält“.
Langfassung:
www.kath-akademie-bayern.de
Zur Debatte 1/2004.
Zusammenfassung: Michael Rutz