|
Der Krieg ist der Vater der Dinge. -HERAKLIT
Staatsanwaltschaft I bei dem Landgericht Berlin
81 Js 2710/98
25 05.1999
An das Amtsgericht Tiergarten
- Strafrichter -
Bl. 68
1. Der Journalist Horst Karl August Lummert,
geboren am 20. November 1931 in Berlin, wohnhaft Berlin, Deutscher, verheiratet, nicht bestraft - Registerauszug ist beigefügt -
Bl. 108, 114
2. Hermann Friedrich Schaber,
geboren am 13. Januar 1939 in Sindelfingen, wohnhaft Karlsruhe,
Deutscher, nicht bestraft - Registerauszug ist beigefügt -
werden angeklagt,
in Berlin am 24. Juni 1998
gemeinschaftlich handelnd
eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 220 a Abs. 1 StGB bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich verharmlost zu haben.
Der Angeschuldigte Lummert veröffentlicht in Berlin seit 1973 ein Druckerzeugnis namens "kuckuck feder", welches in jedenfalls vierteljährlichem Abstand, teilweise aber auch häufiger, erscheint. Die Auflagenhöhe beträgt 250 Exemplare, der Vertrieb in der Bundesrepublik wird durch den Angeschuldigten auf dem Postwege vorgenommen.
Am 24. Juni 1998 erschien in der Ausgabe 21/22 der "kuckuck feder" ein Artikel des Angeschuldigten Schaber, den dieser - aufgrund eines gemeinschaftlichen Tatentschlusses - in der Zeit von Juli 1996 bis zum oben genannten Tattag dem Angeschuldigten Lummert auf dessen Anforderung zur Veröffentlichung übersandte.
Der Artikel des Angeschuldigten Schaber trägt den Titel "Die Sprache der Ruinen von Birkenau - Eindrücke einer Reise nach Auschwitz im November 1987" und setzt sich - anhand bautechnischer Vergleiche - mit den Gegebenheiten des Konzentrationslager Birkenau auseinander, wobei der Angeschuldigte u.a. zu der Einschätzung gelangt, daß es Gaskammern zur systematischen Vernichtung von Menschen, meist Juden, dort nicht gegeben hat, sondern daß es sich vielmehr um Bade- und Desinfektionsanlagen sowie Krematorien - u.a. zur Verbrennung von Seuchenopfern - gehandelt hat.
In dem Artikel sind unter anderem die folgenden Passagen enthalten:
Seite 10:
"Es ist also eine absolut irrige Vorstellung, daß die vier Birkenauer Krematorien täglich mehrere tausend Leichen eingeäschert hätten. Zeugenberichte in der HolocaustLiteratur, die dies aussagen, sind als ebenso willkürliche Übertreibungen zu werten wie jene, die behaupten, daß in eine der 240 Quadratmeter großen angeblichen Gaskammern 3000 oder 4000 Opfer gedrängt worden seien. Die Kapazität der Birkenauer Krematorien war offensichtlich so ausgelegt, daß sie die durchschnittlich etwa 100 Todesfälle täglich in allen Auschwitzer Lagern gerade bewältigen konnten. Wer überzeugt ist, daß es in Birkenau Gaskammern für fabrikmäßigen Massenmord gegeben hat, der muß jedenfalls die Frage beantworten, warum die Mordfabriken dann nicht auch über entsprechend große Krematorien verfügt haben, um die große Zahl der Opfer zu beseitigen."
Seite 12/13:
"In der Betondecke der angeblichen Gaskammer von Krematorium II, die durch die Sprengung zwar geborsten und deformiert ist, aber dennoch durch ihre Stahlarmierung zusammengehalten praktisch noch in einem Stück über dem Keller liegt, ist nicht eine einzige Öffnung für jene Rohrstutzen zu erkennen, die den meisten Beschreibungen zufolge - und auch nach dem im Auschwitz-Museum gezeigten Modell - durch die Decke in den Keller geführt haben sollen, um den Einwurf der Zyklon-B-Kristalle zu ermöglichen. Auch ein Blick nach unten in den Kellerraum zeigte, daß es derartige Rohre nicht gegeben hat. Zumindest sie wären aber nicht vergessen worden, wenn jemand versucht hätte, etwas zu präparieren. Noch in mehr als hundert Jahren können diese dauerhaften Überreste aus Beton und Stahl dem ernsthaften Forscher bezeugen, daß es sich bei den Krematorien von Birkenau und ihren Leichenkellern nicht um jene Anlagen zum Völkermord gehandelt haben kann, als die sie von der heute noch vorherrschenden Holocaust-Forschung dargestellt werden."
Seite 17:
"Die Trümmer, die in Birkenau als die Überreste von Anlagen für den fabrikmäßig betriebenen Massenmord ausgegeben werden, erweisen sich bei unvoreingenommener Betrachtung als Ruinen von Krematoriumsanlagen, wie sie in dieser Größenordnung der damals unter den Gefangenen von Auschwitz herrschenden hohen Sterblichkeit angemessen gewesen sein können. Eine Stätte für fabrikmäßig betriebenen Völkermord war Birkenau sicherlich nicht. Aber es war ein riesiges Lager, in dem Kriegs- und Zivilgefangene festgehalten wurden. Dabei waren die Verhältnisse in Birkenau zweifellos gleich menschenunwürdig wie in jedem anderen Gefangenenlager irgendeines Staates der damaligen oder der heutigen Zeit."
Bl. 25
Seite 20-21
unter"Anmerkungen des Verfassers (3.7.96)":
"Vor allem aus diesem Grund war es mir wichtig, mit diesem Bericht möglichst gründlich den aus eigener Anschauung gewonnenen Nachweis zu führen, daß die dort gezeigten "einstigen Gaskammern" wirklich keine Gaskammern waren. Die eigentlichen Gaskammern von Birkenau, in denen in großem Umfang Gegenstände und Wäsche mit Zyklon-B-Gas desinfiziert wurden, befanden sich in zwei langgestreckten, heute noch stehenden Gebäuden, unmittelbar links von der Bahnrampe, wo die Gefangenen im Lager ankamen."
Vergehen, strafbar gemäß §§ 130 Abs. 3 und Abs. 4, 25 Abs. 2 StGB.
Bl. 69, 75, 77, 79
I.
1. Einlassungen des Angeschuldigten Lummert,
Bl. 118
2. Einlassung des Angeschuldigten Schaber.
II. Augenscheinsobjekte:
Bl. 15ff.
1. Ein Exemplar der Ausgabe "kuckuck feder 21/22", III/IV. Quartal vom 24. Juni 1998 - in Ablichtung -.
Hülle 76
2. ein Exemplar der Ausgabe Nr. 23/24 der "kuckuck feder", III./IV. Quartal vom 15. August 1998.
III. Beiakte:
8l Js 1437/97.
das Hauptverfahren zu eröffnen und die Anklage zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten - Strafrichter - zuzulassen.
Hagedorn
Staatsanwältin
Rt
Materialien:
kokhaviv press: Horst Lummert in kuckuck (kulikri)
kuckuck network
© Copyright 1999 - 2002 kokhaviv publications