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Erkenntnistheorie und politische Praxis - Seit 1973 - Redaktion: Horst Lummert

An die
Staatsanwaltschaft
bei dem Kammergericht
Elßholzstraße 30-33
10781 Berlin

Zum Geschäftszeichen - - 81 Js 923/00 - - der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Berlin.

Bescheid vom 22.06.2000 (Poststempel: 27.6.00. Posteingang: 28.06.2000) - Oberstaatsanwalt Heinke - zu meiner Strafanzeige vom 01.04.2000 gegen Staatsanwältin Hagedorn wegen wiederholter Strafvereitelung im Amt (§§ 258, 258a StGB).

Gegen den Bescheid lege ich BESCHWERDE ein.

Ich begründe dies wie folgt:

Der Bescheid vermischt zwei Vorgänge, die zwar für mich unteilbar zusammenhängen, aber justiziell je für sich getrennt zu behandeln sind und ausweislich ihrer Geschäftsnummern -- 81 Js 71/00, 81 Js 923/00 -- ja auch gesondert registriert worden sind, also getrennt behandelt werden.

Meine erste Anzeige erfolgte gegen Staatsanwältin Hagedorn und Richterin Henke-Vollmer wegen Rechtsbeugung und Verfolgung Unschuldiger.

Meine zweite Anzeige richtet sich gegen Staatsanwältin Hagedorn wegen wiederholter Strafvereitelung im Amt.

Einmal geht es also um meine - wie ich denke: widerrechtlich konstruierte - Verfolgung.

Ein andermal geht es um die Nichtverfolgung von Vergehen meines Denunzianten, der seit längerem als direkter Zuträger* der Staatsanwaltschaft dienlich ist.

*vgl. Anlagen

Da dieser Zuträger sich privatrechtlich zudem von zwei prominenten Nazi-Anwälten - dem bereits mehrmals vorbestraften Jürgen Rieger sowie dem einstigen Bundesführer der Wiking-Jugend und Referendar der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Berlin, Wolfram Nahrath - vertreten läßt, habe ich keinen Grund, der Berliner Justiz sonderlich zu vertrauen.

Jetzt droht mir Oberstaatsanwalt Heinke für den Fall "weiterer Strafanzeigen" mit einem "Verfahren wegen Verstoßes gegen § 164 StGB", heißt: wegen einer falschen Verdächtigung. Als würde ich - und nicht die Staatsanwaltschaft - wider besseres Wissen agieren! Die Geschichte dieser Verfahren und Nicht-Verfahren ist in einem Rechtsstaat unglaublich.

Oberstaatsanwalt Heinke hat bereits ein zweites Mal verabsäumt, "in Sachermittlungen einzutreten".

Die Nichtverfolgung offensichtlicher, im 'kuckuck' dokumentierter Straftaten ist - verglichen mit dem Eifer, der bei der Strafverfolgung gegen mich an den Tag gelegt wird - bezeichnend und seltsam, zumal, da es sich um Delikte handelt, die nach denselben Rechtsvorschriften, die gegen mich (fälschlich) angewandt werden, verfolgt werden müßten. Die Staatsanwaltschaft ist, soviel ich weiß, verpflichtet, aktiv zu werden, wenn sie von einer Straftat erfährt.

Meine - als Reaktion auf die Nachrede beim Regierenden Bürgermeister - sowohl an diesen als auch an die Staatsanwaltschaft gerichtete Strafanzeige vom 13.7.98 gegen Erich Knapp wegen falscher Verdächtigung/Anschuldigung ("Auschwitz-Leugner") und Nötigung zur Unterlassung bestimmter publizistischer Untersuchungen (dies ist der eigentliche Grund für seine seit fast zwei Jahrzehnten andauernde Rufmordkampagne) blieb unbeachtet. Desgleichen meine spezielle Strafanzeige vom 15.7.98 mit Strafantrag gegen Erich Knapp wegen konspirativer Morddrohung bei der Staatsanwalt Darmstadt zum dortigen Aktenzeichen 2 Js 13188.2/98 (siehe auch Gesch.-Nr. 81 Js 1437/97, Dez.110, StA I LG Berlin). "Ich weise darauf hin, daß die gegen mich direkt und indirekt ausgesprochenen Morddrohungen einen besonderen Akzent dadurch erhalten, daß Knapp sich durch den Hamburger NS-Anwalt Jürgen Rieger vertreten läßt, mit dem er sich schon so weit vertraut gemacht hat, daß er ihm Kopien meiner in früherer Zeit an ihn gerichteten Briefe überließ... Riegers Nähe zu rechtsextremistischen Terroristen und Gewalttätern gibt Knapps Drohungen einen zusätzlichen Aspekt insofern, als Knapp immer wieder öffentlich und in Briefen suggeriert, die Mordgefahr könnte von 'zionistischen' Kreisen ausgehen, die an mir 'Mossadagenten' nicht mehr interessiert seien" (aus meiner Begründung vom 15.7.98).

Die zahlreichen Brief-Dokumentationen im 'kuckuck' sind eine 'Vorführung' Knappscher "Haltet-den-Dieb!"-Mentalität und dienten der politischen Diskussion als Argumentationshilfe. Nachdem die Staatsanwaltschaft kraft eigener Initiative davon erfuhr, hätte sie - nach meinem jetzigen Verständnis - handeln müssen. Sie tat es nicht und versäumte dadurch, meine ich, was ihres Amtes war (§ 152 StPO).

In Heft 'kuckuck' feder 23/24 (S.20 f.) steht in einem Brief Knapps an Klaus Stoldt, Referatsleiter Asien beim Bundespresseamt, vom 18.7.98:

"Wenn sich die Auschwitz-Vergasungs-Holocaust-These - wir sprachen bei meinem letzten Bonnbesuch schon darüber - als Lügenmär herausstellt, dann rumpelt das riesige Schuldgebäude, das auf Deutschland erstickend lastet, zusammen und die Fabrikanten der Riesenlüge stehen entblößt in der Landschaft."

"Mit der magischen Zahl von 6 Mill. ermordeten Juden hat sich das Verbrechen an 15 Mill. heimatvertriebenen Deutschen, davon zwei Millionen Ermordete, sowie der Landraub im Osten glänzend aus dem polit. Bewußtsein blenden lassen, läßt sich das riesige und geschmacklose Holocaustmahnmal in Berlin aufs Auge der Deutschen kleben und lassen sich Abermilliarden für das 'Raubgold' aus jüdischen Goldkronen anfordern. Eine gigantische und weltumspannende Erpressung!"

"Das alles spielt sich im kleinsten Kreise ab, in dem lediglich der Beklagte (= Lummert - H.L.) der später hinzugetretene Fremdkörper ist und, ohne es zu durchschauen, freiwillig ganz in unserem Sinne agiert."

"Pikant wird das Ganze dadurch, daß der Beklagte konvertierter (Quatsch - H.L.), aber karäischer (Quatsch - H.L.) Jude ist, der die Auschwitz-Vergasungs-These immer wieder - und unwidersprochen von diversen Staatsanwaltschaften, Politikern und sogar dem Zentralrat der Juden sowie dem Jewish Congress, Jewish Agency usw. offentlich bestreitet (absolut unwahrer Unfug - H.L.)."

"Daß der Beklagte (= Lummert - H.L.) letztens die Zahl von elf (!!) Mill. nazist. (?! - H.L.) Ermordeter in die Welt gesetzt hat, ist nur mit dessen Psychopathologie erklärbar oder mit widersprechenden Anweisungen seiner zionist. Auftraggeber."

"Ich sehe auch ein riesiges Medienecho im islamischen Raum Asiens und Afrikas voraus. Da werdet Ihr zu tun kriegen, schätze ich."

4.6.98. Knapp an Dr. Ayyub Köhler:

"Die Beschuldigung des deutschen Volkes, einen jüdischen Holocaust angerichtet zu haben, ist das Fundament des Schuldgebäudes auf Deutschland. Seine Beseitigung wäre der erste Schritt zur Befreiung Deutschlands, aber auch zur Befreiung des Darul-Islam aus der Gewalt der Imperialisten. Deutschland und der Darul-Islam stehen in einem unlösbaren historischen und geopolitischen Konnex, so daß die Befreiung des einen die Vorbedingung der Befreiung des anderen ist. Spiegelverkehrt erscheint dieser Konnex auch in nuce in dem Pamphlet 'Kuckuckfeder': sein Herausgeber ist zionist. Jude..." (vgl. feder 23/24, S.22).

10.7.98. Knapp an Dr. Ayyub Köhler:

"Es kommt der Tauhidiyya darauf an, durch den Kampf gegen Kokhaviv (= Lummert - H.L.) der Erkenntnis Raum zu schaffen, daß das Lebensinteresse Preußendeutschlands und das des Darul-Islam letztlich grundsätzlich identisch ist" (vgl. feder 23/24, S.23).

Bei Binswanger lesen wir zum Selbstverständnis okkulter Orden im Islam: "Scheut euch nicht, erforderlichenfalls zu lügen und zu verleumden. Wir sind im Krieg, und im Krieg ist euch alles erlaubt" (Binswanger/Sipahioglu: "Türkisch-islamische Vereine als Faktor deutsch-türkischer Koexistenz", S.55).

22.6.98. Knapp an Ignatz Bubis:

"Der Jude Kokhaviv-Lummert behauptet seit vielen Jahren direkt und indirekt in aller Öffentlichkeit, eine Shoa habe es gar nicht gegeben. Die Juden in Deutschland sagen kein Wort gegen Kokhavivs Behauptungen, weil sie sich nicht 'auseinanderselektieren' lassen wollen. Die deutsche Justiz andererseits wagt keine Klageerhebung, wie sie es rasch tut, wenn ein deutscher Nichtjude erklärt, die Shoa habe nicht stattgefunden, eben weil sie nicht wagt, ausgerechnet einen Juden anzuklagen und zu verurteilen, eben weil er Jude ist. Schonung eines Nazis also, weil und wenn er Jude ist" (vgl. feder 23/24, S.32).

4.6.98. Knapp in seiner "Strafanzeige" an den Regierenden Bürgermeister Eberhard Diepgen, die die Grundlage für das laufende Strafverfahren gegen Lummert bildet:

"Was geht eigentlich vor in Deutschland und der Schweiz, wo große Banken wie die Deutsche, die Dresdner und der Schweizerische Bankverein wegen des Raubgoldes aus jüdischen Zahnkronen unter moralischer und juristischer Anklage fast nach Art von Erpressungen stehen und wo die Diskussion über ein Mahnmal für die ermordeten Juden Europas in Berlin kein Ende nehmen kann --- und gleichzeitig ein Jude, vielleicht in provozierender Absicht, immer wieder unbelangt bestreiten kann, daß eine Shoa stattgefunden habe. Er zitiert sogar das anscheinend unter Juden verbreitete Spottwort 'There's no business like Shoa-business!" (vgl. feder 23/24, S.34).

"Also entweder wird der jüdische Auschwitzleugner vor Gericht gestellt und bestraft oder es wird wegen ähnlicher Äußerungen überhaupt niemand mehr vor Gericht gestellt! Im zweiten Falle ergibt sich die Nichtgegenständlichkeit von Anklagen gegen die großen deutschen und Schweizer Banken sowie der Wegfall des Holocaust-Mahnmals in Berlin" (a.a.O., S.35).

5.7.98. Knapp an Schaber:

"Mir kommt es jetzt darauf an, daß sich erweist, daß die Behandlung des Auschwitz-Themas juristisch nicht mehr strafbar ist. Denn wenn ein Jude wegen Auschwitzleugnung nicht nach § 130 StGB bestraft wird, dann muß wegen der Gleichheit vor dem Gesetz dasselbe auch Nichtjuden gestattet werden."

"Kommen Lummert und Du damit durch, dann ist die Bahn freigeworden für weitere politische Schritte. Fällt der Vorwurf 'Auschwitz-Holocaust-Shoa' haltlos in sich zusammen, dann ist die Basis für andere Forderungen - Anerkennung der Oder-Neiße-Linie, Holocaustmahnmal in Berlin, Forderungen an Großbanken wegen 'Raubgold' usw. - weggebrochen. Faktisch ist doch dies die Lage: Der Zionismus, der die heutigen Juden fest im Griff hat, ist die fünfte, zwar nicht stärkste, aber mächtigste und allerheiligste Besatzungsmacht in Deutschland. Zugleich ist der Zionismus, der die Weltmächte USA, Britannien und Rußland im Griff hat, die bestimmende Macht über die Länder und Völker des Darul-Islam und faktisch Afro-Asien. Sobald einmal das Auschwitz-Tabu gefallen ist dank des undurchschaubaren Juden Lummert-Kokhaviv, kann die Forderung auf Rückgabe der dem Deutschen Reich geraubten Territorien im Verein mit den gleichfalls entrechteten muslimischen und anderen Völkern erhoben werden. Dann hat sich subkutan die Weltlage geändert, und es ist nur eine Frage der Zeit, daß sich dies stärker durchsetzt. Daß ein Jude die Sache ins Rollen gebracht hat, könnte für ihn tragisch sein. Aber er ist so ein mieses Stück, daß wir ihn nicht schonen müssen; die Zionisten selbst werden sich seiner zu entledigen suchen, nehme ich an" (vgl. feder 23/24, S.43).

7.7.98. Knapp an Schaber:

"Ich danke zunächst Gott dafür, daß er mit Dir einen Wahrhaftigen geschaffen hat, und dann Dir selbst für Deine Wahrhaftigkeit! (...) Wegen seiner Moralität beeindruckender Typus wäre angebracht gewesen" (vgl. feder 23/24, S.44).

11.7.98. Knapp an Schaber:

"... Lummert. Er hat mich wiederholt beleidigt und verleumdet und gedenkt das auch fortzusetzen. Details dazu gesondert. Er hat sich mit seinen Infamien selber der Menschenwürde begeben. Nein, ich überlasse ihn moralisch nicht etwa jeglichem Mordbuben, sondern ausdrücklich den zionistischen, die er zu stören scheint und die dergleichen auch angedeutet haben. Gesondert dazu meine 'Evaluation' der Erzählung des Achselrath (oder Axelrod?) in Belgien (siehe hierzu feder 14 Sonderheft - H.L.), die L. seinen Lesern vorenthalten hat, wohl um mich glaubhafter als KGB-Agenten darstellen zu können. (...) Ich brauche Dir nicht zu sagen, daß die Folgen Deiner Publikationen zu Auschwitz, sobald sie nicht mehr unter dem Deckel zu halten sind, die ganze Nachkriegs'ordnung' über den Haufen werfen. (...) Und ich war nie ein KGB- oder Stasi-Agent, andernfalls Du damals bei den GRÜNEN mein Zuarbeiter gewesen wärst (?! - H.L.). Hältst Du es im Ernst für möglich, daß ein mehrmals Geschundener und Arbeitsloser mit Familienanhang die Energie und das Engagement aufbringt, das ich damals für die Friedenspolitik an den Tag gelegt habe (ein interessanter Satz - H.L.)? Du glaubst doch selber nicht, daß man ein überzeugender Redner sein kann, wenn man Hintergedanken an Auftraggeber hat. So etwas führt zu gehemmtem und nichtüberzeugendem Auftreten. - Du wirst es noch erleben, daß L. Dich als Nazi im Dienste des KGB schildern wird. (...) Gerade weil Deine Arbeit so ausgewogen und minutiös genau ist, soll m.E. die staatspolitische Justiz nicht länger an ihr vorbeischlendern, sondern sich dazu äußern. (...) Ich liefere Dich nicht ihr aus, sondern ich wehre mich nur gegen die Besudelung u. Verfälschung meiner Biografie. Dabei kommt die Publizistik des Beleidigers u. Verleumders notwendig zur Sprache. Dich hätte ich sehr gern aus der Feuerlinie gezogen, ich war u. bin Realpolitiker genug, um einen mir Sympathischen schützen zu wollen. Lummert ist jedoch der presserechtlich Verantwortliche, auch für Deinen Beitrag, weswegen ich annehmen darf, daß Dir nichts geschieht. (...) "Rechtsfrieden" nennst Du die Situation der politisierten Justiz? Ist Frieden auf der Grundlage der Lüge nicht ein fauler? Ist Rechtsfrieden, wenn viele Auschwitzbestreiter im Gefängnis sitzen? Doch bitte beruhige Dich: Zwischen Dir und unseren Mördern steht der Jude Lummert. Auch wenn Du und ich ins Gras beißen, dann gäbe es immer noch den Lummert. (...) Und, lieber Hermann, wenn einmal die Auschwitz-Vergasungs-These stürzt oder auch nur ächzt und wankt, dann bricht das 'Chaos' ohnehin aus, d.h. jene unordentliche 'Ordnung', die man die Nachkriegsordnung nennt. (...) Meinst Du nicht, daß Du mich beleidigst, wenn Du schreibst, daß ich einen Freispruch für eine 'Hetze gegen Juden' instrumentalisieren wolle? (...) Daß Deine Erstveröffentlichung in 'DEUTSCHLAND' nicht beanstandet worden ist, wußte ich nicht, aber das bedeutet nicht mein Scheitern. Ich gratuliere und freue mich. Ich überlasse Dir die verdiente Siegespalme!" (vgl. feder 23/24, S.53 ff.).

22.7.98. Knapp an Abdulmalik Konz:

"Aber der Schaitan hat sehr wohl Bestand bis zum Tag des Gerichts, und Kokhaviv und seine Auftraggeber könnten gleichfalls Bestand haben bis zum Tag des Mehdi. (...) Er wandert mit seinem Bauchladen, gefüllt mit alten Schuhsenkeln, Knöpfen und Schuhfett umher, schon wieder rührend. Ein erbärmlicher, würdeloser Alter, der nicht mehr weiß, wie er daherkommt. Jetzt, nach dem Hamburger (zivilrechtlichen - H.L.) Urteil (es kam zu einem Vergleich; Knapp ließ sich durch den NS-Anwalt Jürgen Rieger vertreten - H.L.), dürfen wir ihn vergessen. Wir gehen voran, unaufgehalten von jüdischen Kläffern, gemäß den Vorgaben unseres verehrten Scheikhs Nazim" (vgl. feder 23/24, S.98 f.).

Extrem-Rechts-Anwalt Jürgen Rieger drohte mir bereits vor dem Amtsgericht Hamburg in Gegenwart von Richter Dr. Steinmetz in öffentlicher Verhandlung an, er werde "das Pamphlet stoppen". Damit meinte er den 'kuckuck' und meine für ihn nicht eben erfreuliche dialektische Untersuchungsmethode.

Das "Pamphlet" ist mittlerweile "gestoppt" worden, der 'kuckuck' erscheint nicht mehr - und dies durch erfolgreiche Einwirkung der Berliner Justiz.

Ich bin für meine 'kuckuck's-Arbeit bedroht worden, habe Haßpost in Form von Schriften und Karikaturen erhalten und sogleich im 'kuckuck' dokumentiert. Die Strafgerichtsbarkeit verfolgt aber nicht meine kriminellen Feinde, sondern mich.

Die in kkk-feder 21/22 - das Heft enthält auch den Schaber-Bericht - vorgeführte Schmuddelgeschichte (S.66 ff.) aus der Heppenheimer Schreibmaschine müßte jedem Zweifelnden klarmachen, wes Ungeistes Kind mein Denunziant ist und welche Rolle ich in seinem "Sketch" spielen soll. Wer diesen Schmierentext liest, muß sein Urteilsvermögen prüfen, wenn er nicht davon ab will, mich für einen "Volksverhetzer" zu halten.

Was da - von der vorgerichtlichen Hetzkampagne bis zum Strafverfahren - förmlich inszeniert worden ist, kann nur akzeptieren, wer ohnehin der Knappschen/Riegerschen Meinung ist, daß dieser (so Backhausen in einem Brief an Knapp) "aufdringliche Jude" (vgl. feder 23/24, S.4) ausgeschaltet, Knapp: "ausgeknipst" (vgl. feder 23/24, S.21), sein "Pamphlet gestoppt" (Rieger) werden muß. Das hat nun die Berliner Justiz für sie alle getan.

Die unappetitliche Anwesenheit des Bösen im "Sketch" tötet das Verlangen, auf Einzelheiten einzugehen.

Der "Sketch" aus Heppenheim** - "Der Nazijud von Köpenick" - hat einen interessanten Verteiler: - "NQS-Verteiler", was verkürzt "Naqschibandi" meint - "THULENET" - "(RA J. Rieger hat schon!)" - u.a.

**vgl. Anlagen

In kkk-feder 14 dokumentierte und analysierte ich eine anonyme Kampagne gegen mich und meine 'kuckuck's-Arbeit.

Noch einmal: Alle 'kuckuck' federn liegen (oder lagen bis soeben) bei der Staatsanwaltschaft, sind ihr also bekannt.

Zeitgleich mit dem o.g. Bescheid, nämlich am 28.06.2000, erhielt ich von Staatsanwältin Hagedorn meine seit 1997 bei ihr aufbewahrten Korrespondenz-Ordner zusammen mit den ihr damals überlassenen 'kuckuck'-feder-Heften - bis einschließlich feder 14 - zurück. Die Hefte sind noch wie neu, etwa gar nicht gelesen worden? Ich hatte ihre Prüfung mehrmals beantragt.

Jetzt will mir Oberstaatsanwalt Heinke den Maulkorb verordnen. Gilt seine Drohung insgeheim auch für diese Beschwerde?

Ich wurde massiv genötigt, meine publizistische Arbeit zu ändern oder einzustellen. Meine Strafanzeige (78 Js 54/97, StA I LG Bln. / vgl. kkk-feder 21/22, S.99) blieb folgenlos. Die Ermittlungen gegen Naqschibandi-Orden, Knapp und andere wurden eingestellt und trotz Feststellung der Staatsanwaltschaft bei dem Kammergericht (Zs 1222/97 /vgl. kkk-feder 19/20, S.87) nicht wieder aufgenommen. Ich habe dafür keine triftige Erklärung, es sei denn die, daß politische Opportunitäten Vorrang hatten.

Berlin, 1. Juli 2000

Anlagen:

Briefe (Kopien)

Ustad Tarik T. Knapp (tauhid stiftung) an Mohammed Siddiq vom 19.5.98 mit Beigabe zum Thule-Netz (6 Seiten/4 Blatt)

T. E. Knapp (edition neuer rheinbund) an Staatsanwältin Hagedorn vom 30.10.99 (1 Seite/1 Blatt)

T. E. Knapp (edition neuer rheinbund) an Staatsanwältin Hagedorn vom 23.3.2000 (2 Seiten/2 Blatt)

insges. 9 Seiten/7 Blatt

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